Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge

Allgemeine Vertragsbedingungen

Hundeschule Marl

Vertragsfassung für Vertragsschlüsse ab dem 05.07.2026

Jahresmitgliedschaft

70 € / Monat
Mindestlaufzeit: 12 Monate

Zweijahresmitgliedschaft

60 € / Monat
Mindestlaufzeit: 24 Monate

Mitgliedschaft für 2 Hunde

120 € / Monat
Mindestlaufzeit: 12 Monate

Zahlungsinformationen

Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen und jeweils am 25. eines Monats fällig.

Kontoinhaber: Michael Krücker
Bank: Solaris SE
IBAN: DE32 1101 0101 5871 4683 11

Verwendungszweck:
Mitgliedsbeitrag + Nachname Vertragsnehmer + Hundename

Beispiel: Mitgliedsbeitrag Mustermann Bello

1. Mitgliedschaft und Vertragsgegenstand

1.1 Die Hundeschule bietet folgende Mitgliedschaftsmodelle an:

Jahresmitgliedschaft: 70,00 Euro pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten.

Zweijahresmitgliedschaft: 60,00 Euro pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Jahresmitgliedschaft für zwei Hunde: 120,00 Euro pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Die Mitgliedschaft umfasst zwei im Rahmen der Anmeldung angegebene Hunde desselben Vertragsnehmers.

Das bei Vertragsschluss gewählte Mitgliedschaftsmodell ist für die jeweilige Mindestlaufzeit verbindlich.

1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist die Mitgliedschaft in der Hundeschule Marl und die regelmäßige Teilnahme des im Rahmen der Anmeldung angegebenen Hundes beziehungsweise der angegebenen Hunde am Hundetraining.

1.3 Die Mitgliedschaft umfasst grundsätzlich die Teilnahme an einer Trainingsstunde Erziehungskurs pro Woche und angemeldetem Hund. Eine Trainingsstunde dauert in der Regel etwa 45 bis 60 Minuten. Die Regelungen zu planmäßigen Schließzeiten und Feiertagen gemäß Ziffer 7 bleiben hiervon unberührt.

1.4 Der Vertragsnehmer beziehungsweise der Teilnehmer wird einer geeigneten Trainingsgruppe und einem regelmäßigen Trainingszeitpunkt zugeordnet.

Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch einen bestimmten Trainer, an einem bestimmten Trainingsort oder mit bestimmten Trainingsinhalten besteht nicht.

Die Hundeschule ist berechtigt, Trainingsgruppen, Trainingszeiten und Trainingsorte aus sachlichen, organisatorischen oder trainingsfachlichen Gründen zu ändern, soweit die Änderung für den Vertragsnehmer zumutbar ist und der wesentliche Umfang der Mitgliedschaft erhalten bleibt.

1.5 Die Trainingsorte können innerhalb des Stadtgebietes Marl variieren. Das Training kann insbesondere auf dem Trainingsgelände, im öffentlichen Raum, in der Stadt, im Wald oder an anderen für das jeweilige Trainingsziel geeigneten Orten stattfinden.

1.6 Die Hundeschule schuldet eine fachgerechte Durchführung des Hundetrainings. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet, da dieser insbesondere von der Mitarbeit des Teilnehmers, der regelmäßigen Umsetzung des Trainings sowie den individuellen Eigenschaften und dem Verhalten des Hundes abhängig ist.

1.7 Andere Angebote der Hundeschule, insbesondere Einzeltraining, Agility, Mantrailing, Seminare, Workshops und Sonderveranstaltungen, sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Verhalten im Training

2.1 Der Vertragsnehmer beziehungsweise Teilnehmer ist verpflichtet, der Hundeschule vor Trainingsbeginn alle bekannten Umstände mitzuteilen, die für die sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

Hierzu gehören insbesondere auffälliges Aggressionsverhalten, bekannte Beißvorfälle, starke Ängste, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Besonderheiten des Hundes.

2.2 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen dürfen nicht am Training teilnehmen. Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule über eine bekannte oder vermutete ansteckende Erkrankung des Hundes zu informieren.

2.3 Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist das Bestehen einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung für den angemeldeten Hund.

Der Vertragsnehmer hat das Bestehen der Versicherung auf Verlangen der Hundeschule nachzuweisen, zum Beispiel durch eine Kopie des Versicherungsscheins, und den Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

Entfällt der Versicherungsschutz, ist dies der Hundeschule unverzüglich mitzuteilen. Die Hundeschule ist berechtigt, den Hund bis zum Nachweis neuen Versicherungsschutzes vom Training auszuschließen. Die Zahlungspflicht des Vertragsnehmers bleibt in diesem Fall bestehen.

2.4 Den Anweisungen des Trainers ist während des Trainings Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für Anweisungen zur Sicherung, zum Anleinen, zum Abstand zu anderen Hunden oder Personen sowie gegebenenfalls zum Tragen eines Maulkorbes.

2.5 Der Teilnehmer ist für eine ausreichende Sicherung und Beaufsichtigung seines Hundes verantwortlich.

2.6 Die Hundeschule kann einen Hund oder Teilnehmer vorübergehend vom Training ausschließen, wenn dies zum Schutz anderer Teilnehmer, Hunde, Mitarbeiter oder sonstiger Personen erforderlich ist.

Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei bewusst verschwiegenen, sicherheitsrelevanten Verhaltensproblemen des Hundes ist die Hundeschule nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Bei besonders schweren Vorfällen kann eine außerordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

3. Mitgliedsbeitrag und Zahlung

3.1 Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Mitgliedschaftsmodell.

Bei der Jahresmitgliedschaft beträgt der Mitgliedsbeitrag 70,00 Euro pro Monat.

Bei der Zweijahresmitgliedschaft beträgt der Mitgliedsbeitrag 60,00 Euro pro Monat.

Bei der Jahresmitgliedschaft für zwei Hunde beträgt der Mitgliedsbeitrag 120,00 Euro pro Monat.

3.2 Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen und jeweils am 25. eines Monats fällig.

Der am 25. eines Monats fällige Mitgliedsbeitrag wird für den Abrechnungszeitraum vom 25. des jeweiligen Monats bis einschließlich zum 24. des darauffolgenden Monats gezahlt.

3.3 Die Zahlung erfolgt auf das zu Beginn dieser Vertragsbedingungen aufgeführte Konto.

Der Vertragsnehmer ist dafür verantwortlich, einen eindeutigen Verwendungszweck anzugeben, damit die Zahlung dem Vertragsverhältnis zugeordnet werden kann.

3.4 Der Mitgliedsbeitrag ist eine gleichbleibende Mitgliedspauschale und kein Entgelt für eine bestimmte Anzahl tatsächlich besuchter Trainingsstunden.

Bei der Kalkulation des Mitgliedsbeitrages sind die planmäßigen Schließzeiten und Feiertage gemäß Ziffer 7 berücksichtigt.

3.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Hundeschule ist berechtigt, nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung die weitere Teilnahme am Training bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungsrückstände zu verweigern.

Die Zahlungspflicht aus dem bestehenden Vertragsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt zu dem im Rahmen der Anmeldung vereinbarten Vertragsbeginn. Der reguläre Vertragsbeginn ist der 25. eines Monats. Ein abweichender Vertragsbeginn kann individuell vereinbart werden.

4.2 Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Mitgliedschaftsmodell.

Bei der Jahresmitgliedschaft beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

Bei der Zweijahresmitgliedschaft beträgt die Mindestlaufzeit 24 Monate.

Bei der Jahresmitgliedschaft für zwei Hunde beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

4.3 Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Die Kündigung kann jedoch bereits während der Mindestlaufzeit zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit erklärt werden.

Soll der Vertrag mit Ablauf der Mindestlaufzeit enden, muss die Kündigung der Hundeschule mindestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit zugehen.

Geht die Kündigung später zu, kann sie nicht mehr zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam werden. Sie gilt in diesem Fall als ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Zeitpunkt.

Der Vertrag endet dann einen Monat nach Zugang der Kündigung, frühestens jedoch mit Ablauf der Mindestlaufzeit. Einer erneuten Kündigung bedarf es nicht.

4.4 Wird der Vertrag nicht zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit beendet, wird er nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit fortgesetzt.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.

Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der Hundeschule maßgeblich. Die Frist wird nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.

Beispiel: Geht die Kündigung der Hundeschule am 15.05. zu, endet der Vertrag mit Ablauf des 15.06.

4.5 Endet das Vertragsverhältnis aufgrund einer Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit innerhalb eines bereits im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraumes, wird der Mitgliedsbeitrag für den letzten Abrechnungszeitraum zeitanteilig berechnet.

Bereits zu viel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden dem Vertragsnehmer erstattet. Noch offene anteilige Mitgliedsbeiträge sind vom Vertragsnehmer zu zahlen.

4.6 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt der für das gewählte Mitgliedschaftsmodell vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag fort, soweit keine andere wirksame Vereinbarung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages getroffen wurde.

Jahresmitgliedschaft: 70,00 Euro pro Monat.

Zweijahresmitgliedschaft: 60,00 Euro pro Monat.

Jahresmitgliedschaft für zwei Hunde: 120,00 Euro pro Monat.

4.7 Die Kündigung kann insbesondere über den Kündigungsbutton auf der Website der Hundeschule oder per E-Mail an abmeldung@hundeschule-marl.de erklärt werden.

Die Kündigung wird von der Hundeschule nach Eingang bestätigt.

4.8 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.9 Die Hundeschule ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit ebenfalls berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.

5. Persönliche Veränderungen und Tod des Hundes

5.1 Persönliche oder private Veränderungen des Vertragsnehmers begründen für sich allein kein Recht zur vorzeitigen Beendigung der vereinbarten Mindestlaufzeit.

Dies gilt insbesondere bei Umzug, beruflichen Veränderungen, Zeitmangel, Urlaub oder einer Änderung der persönlichen Lebensumstände.

Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

5.2 Die freiwillige Abgabe, der Verkauf oder die sonstige freiwillige Weitergabe des angemeldeten Hundes begründet für sich allein kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Nach Absprache mit der Hundeschule kann die Mitgliedschaft gegebenenfalls mit einem anderen Hund desselben Vertragsnehmers fortgeführt werden.

5.3 Ist der Vertragsnehmer persönlich an der Teilnahme verhindert, kann nach vorheriger Absprache eine andere geeignete volljährige Person mit dem angemeldeten Hund am Training teilnehmen.

5.4 Im Falle des Todes des angemeldeten Hundes kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.

Die Hundeschule ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis, insbesondere eine tierärztliche Bestätigung, zu verlangen.

Die Beendigung erfolgt spätestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes.

6. Nichtteilnahme und versäumte Trainingsstunden

6.1 Nimmt der Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht an einer angebotenen Trainingsstunde teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder anteilige Minderung des Mitgliedsbeitrages.

6.2 Ein Anspruch auf einen Ersatz- oder Nachholtermin besteht bei einer vom Teilnehmer verursachten Nichtteilnahme nicht.

6.3 Nicht wahrgenommene Trainingsstunden können nicht angesammelt, auf spätere Monate übertragen oder nach Beendigung des Vertrages nachgeholt werden.

6.4 Die Regelungen dieses Abschnitts gelten insbesondere auch bei Urlaub, Krankheit des Teilnehmers, beruflicher Verhinderung oder sonstigen persönlichen Terminkollisionen.

Gesetzliche Rechte des Vertragsnehmers bleiben unberührt.

7. Schließzeiten und Feiertage

7.1 Die Hundeschule ist berechtigt, planmäßige Schließzeiten festzulegen.

Im Rahmen der Mitgliedschaft können je angemeldetem Hund und Kalenderjahr bis zu zehn regulär vorgesehene wöchentliche Trainingstermine aufgrund planmäßiger Schließzeiten entfallen.

Maßgeblich für die Anrechnung ist der regelmäßige Trainingstermin der dem Teilnehmer zugeordneten Trainingsgruppe.

Die Schließzeiten liegen insbesondere in den Zeiträumen um Weihnachten und Neujahr, im Herbst und im Sommer. Daneben können einzelne weitere Trainingstage oder Wochenenden als Schließzeiten festgelegt werden.

7.2 Als entfallener Trainingstermin im Sinne dieser Regelung gilt ein regulär vorgesehener wöchentlicher Trainingstermin der jeweiligen Trainingsgruppe, an dem aufgrund einer von der Hundeschule festgelegten Schließzeit kein reguläres Training angeboten wird.

Fällt beispielsweise ausschließlich das Training an einem Samstag aus, wird der Ausfall nur bei Teilnehmern berücksichtigt, deren regulärer Trainingstermin auf diesen Samstag fällt.

Trainingstermine anderer Trainingsgruppen, die regulär stattfinden, gelten nicht als ausgefallen.

Die planmäßigen Schließzeiten liegen insbesondere in den Zeiträumen um Weihnachten und Neujahr sowie im Sommer und Herbst. Daneben können einzelne Trainingstage oder Wochenenden als Schließzeiten festgelegt werden.

Geplante Schließzeiten werden rechtzeitig im Voraus, in der Regel mindestens zwei Wochen vorher, über den WhatsApp-Informationskanal der Hundeschule oder die Website bekannt gegeben.

7.4 An den gesetzlichen Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen findet kein reguläres Training statt.

Gesetzliche Feiertage gelten als vereinbarte trainingsfreie Tage und werden nicht auf das Kontingent von bis zu zehn entfallenden Trainingsterminen gemäß Ziffer 7.1 angerechnet.

Die planmäßigen Schließzeiten sowie die gesetzlichen Feiertage sind bei der Kalkulation des Mitgliedsbeitrages berücksichtigt.

Der Mitgliedsbeitrag ist eine gleichbleibende monatliche Mitgliedspauschale und wird auch während planmäßiger Schließzeiten und an gesetzlichen Feiertagen in voller Höhe fällig.

Eine anteilige Erstattung oder Minderung des Mitgliedsbeitrages aufgrund von bis zu zehn nach Ziffer 7.1 entfallenden regulären Trainingsterminen je angemeldetem Hund und Kalenderjahr oder aufgrund gesetzlicher Feiertage erfolgt nicht.

7.6 Entfallen bei einem angemeldeten Hund innerhalb eines Kalenderjahres mehr als zehn regulär vorgesehene wöchentliche Trainingstermine aufgrund planmäßiger Schließzeiten oder anrechenbarer Ausfälle der Hundeschule, bietet die Hundeschule für die darüber hinaus entfallenden Trainingstermine eine angemessene Ersatzleistung an.

Die Ersatzleistung kann insbesondere in einem Ersatztermin, der Teilnahme an einer anderen geeigneten Trainingsgruppe oder einer Theorieveranstaltung über Zoom als Online-Seminar bestehen.

Wird eine angebotene und zumutbare Ersatzleistung vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine weitere Ersatzleistung.

Die gesetzlichen Rechte des Vertragsnehmers bleiben unberührt.

7.7 Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Kalenderjahres, wird das Kontingent nach Ziffer 7.1 zeitanteilig entsprechend der Dauer des Vertragsverhältnisses im jeweiligen Kalenderjahr berechnet.

Bruchteile eines Trainingstermins werden zugunsten des Vertragsnehmers auf den nächsten vollen Trainingstermin abgerundet.

7.8 Die Hundeschule ist berechtigt, freiwillig auch während planmäßiger Schließzeiten einzelne Trainingsstunden, Sondertrainings oder sonstige Angebote durchzuführen.

Wird für die jeweilige Trainingsgruppe während einer angekündigten Schließzeit ein reguläres oder gleichwertiges Training angeboten, gilt der betreffende Trainingstermin nicht als entfallen.

Die freiwillige Durchführung zusätzlicher Angebote begründet keinen Anspruch auf die regelmäßige Durchführung von Training während zukünftiger Schließzeiten.

7.9 Gesondert angebotene Veranstaltungen, Einzeltrainings, Seminare, Workshops oder Sonderkurse können auch während der Schließzeiten stattfinden.

Hierauf besteht kein Anspruch. Für derartige Angebote können gesonderte Gebühren und Teilnahmebedingungen gelten.

8. Ausfall von Trainingsstunden durch die Hundeschule

8.1 Die Hundeschule ist berechtigt, einzelne Trainingsstunden abzusagen, zu verlegen oder den Trainingsort kurzfristig zu ändern, wenn die sichere oder ordnungsgemäße Durchführung des Trainings nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies kann insbesondere bei Erkrankung des Trainers, Unwetter, extremer Hitze, Glätte, behördlichen Maßnahmen oder vergleichbaren Umständen der Fall sein.

8.2 Fällt eine reguläre Trainingsstunde aus Gründen aus, die dem Verantwortungsbereich der Hundeschule zuzurechnen sind, wird der Ausfall auf das Kontingent nach Ziffer 7.1 angerechnet, sofern die Hundeschule keine angemessene Ersatzleistung anbietet.

Die Ersatzleistung kann insbesondere bestehen in einem Ersatztermin, der Teilnahme an einer anderen geeigneten Trainingsgruppe oder einer Theorieveranstaltung über Zoom als Online-Seminar.

8.3 Wird eine angebotene und zumutbare Ersatzleistung vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine weitere Ersatzleistung.

Die ausgefallene Stunde gilt in diesem Fall als ausgeglichen und wird nicht auf das Kontingent nach Ziffer 7.1 angerechnet.

8.4 Bei länger andauernden Leistungshindernissen bleiben die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien unberührt.

8.5 Informationen über kurzfristige Kursänderungen, Änderungen des Trainingsortes oder Trainingsausfälle können insbesondere über den von der Hundeschule eingerichteten WhatsApp-Informationskanal oder über die vom Vertragsnehmer angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt werden.

Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

9. Haftung

9.1 Bei der Teilnahme am Hundetraining sind die allgemeinen Risiken zu berücksichtigen, die mit dem Umgang und Training von Hunden verbunden sind.

Der Teilnehmer bleibt während des Trainings grundsätzlich für die Beaufsichtigung und Führung seines Hundes verantwortlich, soweit der Hund nicht ausdrücklich von einem Trainer der Hundeschule übernommen wird.

9.2 Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3 Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Hundeschule für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragsnehmer regelmäßig vertrauen darf.

9.5 Im Übrigen ist die Haftung der Hundeschule für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.6 Der Vertragsnehmer beziehungsweise Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden.

10. Datenschutz

10.1 Personenbezogene Daten des Vertragsnehmers werden zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet.

10.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Hundeschule.

10.3 Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder sonstigen für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

11. Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Im Rahmen des Trainings und bei Veranstaltungen der Hundeschule können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Soweit Personen auf den Aufnahmen eindeutig erkennbar sind und die Anfertigung oder Nutzung der Aufnahmen einer Einwilligung bedarf, erfolgt diese auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

11.2 Die Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen der Vertragsnehmer oder Teilnehmer eindeutig erkennbar ist, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage.

11.3 Eine Einwilligung in die Anfertigung, werbliche Nutzung oder Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung der Mitgliedschaft.

11.4 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Vertragsnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, nicht Vertragsbestandteil werden oder ihre Wirksamkeit verlieren, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.